Teilnahmebedingungen Probespiel:
- Alter: 15–25
- Staatsangehörigkeit: CH oder Wohnsitz/Studientätigkeit in der Schweiz
- Es werden nur Musiker*innen zum Probespiel zugelassen, die an sämtlichen Proben und Konzerten teilnehmen können.
- Der genaue Probespieltermin wird den Kandidat*innen einzeln von der Geschäftsstelle zugeteilt und kann nicht selber gewählt werden.
Liste Pflicht- und Wahlstücke (PDF) Notendownload
Allgemeine Infos zum Orchester:
Das SJSO führt jährlich zwei grosse Projekte durch, die jeweils ein Probewochenende (Mitte März und Mitte September), eine 8-tägige Probephase in St. Moritz (April und Oktober) und 5–7 Konzerte (April/Mai und Oktober/November) enthalten.
Die SJSO-Musiker*innen erhalten keine Gage, Fahrspesen werden entschädigt (Selbstbehalt: CHF 100.00). Die Kosten für Unterkunft (Arbeitswoche) und Verpflegung während den Proben und Konzerten werden vom Orchester übernommen.